unbillig hart bei ALG I

jeudi 10 juillet 2014

Hallo,

habe mich hier schon ein wenig umgeschaut nach dem Begriff unbillig hart bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes I.



Ich habe heute meinen Antrag auf ALG I abgegeben und auch nachgefragt nach der Berechnung von "unbillig hart".



Der Sachbearbeiter rechnete auf meinem Wunsch nach und sagte dann, dass bei mir dieses nicht zum Tragen käme,

weil es mind. 10 % Unterschied sein müssten.



Aber wie ich hier in Erfahrung bringen konnte, gibt es keine gesetzliche Definition dafür.



Aus meiner Sicht ist es unbillig hart, da ich ca. 1.070 € ALG I bekomme für 2 Personen, nach Berücksichtigung der unbilligen Härte aber ca. 1.150 €.

Für mich ist es daher schon viel Geld.



Den Bescheid bekomme ich noch.



Würde ein Widerspruch Sinn machen oder kann ich davon ausgehen, dass es sicher keinen Erfolg hat?



Gruß

Rainer




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