Hallo :)
Erst mal habe ich für alle, die es interessiert mal die besten Threads zum Thema vorübergehende Abmeldung/Unterbrechung des Leistungsbezugs zusammen getragen:
http://ift.tt/1kQJm2w
http://ift.tt/1mubtQt
Die Meinung ist dabei generell, dass die Abmeldung OHNE Grund mgl. ist (und sowieso ohne wichtigen Grund).
Leider wird nirgendwo geschrieben wieso. Frage ist also: wo steht das? Aus welcher Regelung/Gesetz kommt diese Information/Interpretation?
Noch zur Info, für alle die sich mal abmelden wollen:
Selber habe ich in der letzen Zeit immer wieder den Bezug unterbrochen und hatte nie Probleme. Ich benutze folgende Formulierung:
"Hiermit bitte ich um vorübergehende Unterbrechung meines Leistungsbezugs von XX bis einschließlich xx."
Leider habe ich jetzt auch mal das schon an anderer (s.o.) erwähnte Schreiben "Minderung Ihres Anspruchs auf Arbeitslosengeld" erhalten. Darin heißt es, dass ich in der Zeit vom xx - xx (dem Zeitraum der Unterbrechung) nicht arbeitsbereit wäre und dafür keinen wichtigen Grund nachgewiesen hätte. auf Basis §148 Absatz 1 Nr. 6 ergäbe sich eine Minderung des Anspruchs um x Tage.
Ich habe da gerde mal einen Widerspruch geschrieben. Die Aussage, dass man keinen Grund braucht, würde ich allerdings gerne noch untermauern (s.o.).
Falls es hier Leute gibt, die beurteilen können, ob die Formulierung gut ist, gerne. Andere Betroffene könnten dann den Text wiederverwenden, wenn sie sich selbst nicht sicher sind:
[...]
Am xx habe ich per Email eine vorübergehende Unterbrechung des Leistungsbezugs kommuniziert. Der Nennung eines (wichtigen) Grundes bedarf es in diesem Fall nicht.
In der Folge wurde am xx Ihrerseits ein Änderungsbescheid erstellt, und eine Leistungsanspruch vom yy bis zum yy bestätigt. Eine Minderung desselben ist hier nicht gerechtfertigt.
[...]
Mit der Formulierung "in diesem Fall" vermeide ich zu behaupten, dass man nie einen wichtigen Grund bräuchte, sondern nur in diesem Fall. Grund ist, dass man laut der anderen Threads mit der Unterbrechung keinen Eingliederungsmaßnahmen aus dem Weg gehen darf. Bei mir ist das nicht der Fall, aber auch hier stellt sich sicher für den ein oder anderen die Frage, wo das steht?
Auf der Seite der Arbeitsagentur habe ich zur Frage des wichtigen Grundes bei Unterbrechung übrigens nichts finden können:
http://ift.tt/1mubtjx
Vielen Dank an jeden, der hilft hier alle Informationen zum Thema zusammen zu tragen :Respekt:
Erst mal habe ich für alle, die es interessiert mal die besten Threads zum Thema vorübergehende Abmeldung/Unterbrechung des Leistungsbezugs zusammen getragen:
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Die Meinung ist dabei generell, dass die Abmeldung OHNE Grund mgl. ist (und sowieso ohne wichtigen Grund).
Leider wird nirgendwo geschrieben wieso. Frage ist also: wo steht das? Aus welcher Regelung/Gesetz kommt diese Information/Interpretation?
Noch zur Info, für alle die sich mal abmelden wollen:
Selber habe ich in der letzen Zeit immer wieder den Bezug unterbrochen und hatte nie Probleme. Ich benutze folgende Formulierung:
"Hiermit bitte ich um vorübergehende Unterbrechung meines Leistungsbezugs von XX bis einschließlich xx."
Leider habe ich jetzt auch mal das schon an anderer (s.o.) erwähnte Schreiben "Minderung Ihres Anspruchs auf Arbeitslosengeld" erhalten. Darin heißt es, dass ich in der Zeit vom xx - xx (dem Zeitraum der Unterbrechung) nicht arbeitsbereit wäre und dafür keinen wichtigen Grund nachgewiesen hätte. auf Basis §148 Absatz 1 Nr. 6 ergäbe sich eine Minderung des Anspruchs um x Tage.
Ich habe da gerde mal einen Widerspruch geschrieben. Die Aussage, dass man keinen Grund braucht, würde ich allerdings gerne noch untermauern (s.o.).
Falls es hier Leute gibt, die beurteilen können, ob die Formulierung gut ist, gerne. Andere Betroffene könnten dann den Text wiederverwenden, wenn sie sich selbst nicht sicher sind:
[...]
Am xx habe ich per Email eine vorübergehende Unterbrechung des Leistungsbezugs kommuniziert. Der Nennung eines (wichtigen) Grundes bedarf es in diesem Fall nicht.
In der Folge wurde am xx Ihrerseits ein Änderungsbescheid erstellt, und eine Leistungsanspruch vom yy bis zum yy bestätigt. Eine Minderung desselben ist hier nicht gerechtfertigt.
[...]
Mit der Formulierung "in diesem Fall" vermeide ich zu behaupten, dass man nie einen wichtigen Grund bräuchte, sondern nur in diesem Fall. Grund ist, dass man laut der anderen Threads mit der Unterbrechung keinen Eingliederungsmaßnahmen aus dem Weg gehen darf. Bei mir ist das nicht der Fall, aber auch hier stellt sich sicher für den ein oder anderen die Frage, wo das steht?
Auf der Seite der Arbeitsagentur habe ich zur Frage des wichtigen Grundes bei Unterbrechung übrigens nichts finden können:
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Vielen Dank an jeden, der hilft hier alle Informationen zum Thema zusammen zu tragen :Respekt:
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