Hossa,
Ich wurde zum 15.04.2014 fristlos gekündigt. Aufgrund (u.a. damit einhergehender) persönlicher Probleme erfolgte die Arbeitslosenmeldung erst zum 19.05.2014.
Da die Arbeitsbescheinigung vom AG noch aussteht und ich wohl mit einer 3-monatigen Sperrfrist rechnen muss (ALGI noch nicht genehmigt), wurde parallel ALGII beantragt.
Wird dieses ALGII nur als Darlehen gewährt, muss also zurückgezahlt werden?
Am 11.06.2014 hatte ich einen Termin bei meinem Jobvermittler. Es wurde ein "Fähigkeitsbogen" erstellt. Zusätzlich wurde eine EGV erstellt, die mir in Kopie ausgedruckt wurde. Eine Unterschrift wurde von mir nicht gefordert!
(Ist die EGV damit als gegenstandslos zu betrachten?)
Beim Gespräch wurden mir bereits 2 VV mit RFB mitgegeben, gestern lagen 2 weitere mit RFB im Briefkasten, alle von der Agentur für Arbeit.
Welche Konsequenzen drohen, wenn ich die mir vorliegenden VVs nicht wahrnehme? Wird die ALGI-Sperrzeit verlängert? Hat dies Einfluss auf meinen Darlehens-ALGII-Bezug?
Da ich -je nach psychischer Verfassung- ab September anstrebe, den Realschulabschluss nachzuholen, würde ich aufgrund der Sperrzeit sowieso kein ALGI beziehen, sehe ich das richtig?
Falls das nicht Wahrnehmen der aktuellen VVs Konsequenzen hat - ich befinde mich wie gesagt psychisch in einer äußerst schwierigen Situation. Tod der Eltern, Trennung nach 10 Jahren, Jobverlust - all das stürzt mich in tiefe Depressionen.
Inwiefern würde ich also von einer AU im Bezug auf VV/Sanktionen/Sperrung... profitieren?
Liebe Grüße
Ich wurde zum 15.04.2014 fristlos gekündigt. Aufgrund (u.a. damit einhergehender) persönlicher Probleme erfolgte die Arbeitslosenmeldung erst zum 19.05.2014.
Da die Arbeitsbescheinigung vom AG noch aussteht und ich wohl mit einer 3-monatigen Sperrfrist rechnen muss (ALGI noch nicht genehmigt), wurde parallel ALGII beantragt.
Wird dieses ALGII nur als Darlehen gewährt, muss also zurückgezahlt werden?
Am 11.06.2014 hatte ich einen Termin bei meinem Jobvermittler. Es wurde ein "Fähigkeitsbogen" erstellt. Zusätzlich wurde eine EGV erstellt, die mir in Kopie ausgedruckt wurde. Eine Unterschrift wurde von mir nicht gefordert!
(Ist die EGV damit als gegenstandslos zu betrachten?)
Beim Gespräch wurden mir bereits 2 VV mit RFB mitgegeben, gestern lagen 2 weitere mit RFB im Briefkasten, alle von der Agentur für Arbeit.
Welche Konsequenzen drohen, wenn ich die mir vorliegenden VVs nicht wahrnehme? Wird die ALGI-Sperrzeit verlängert? Hat dies Einfluss auf meinen Darlehens-ALGII-Bezug?
Da ich -je nach psychischer Verfassung- ab September anstrebe, den Realschulabschluss nachzuholen, würde ich aufgrund der Sperrzeit sowieso kein ALGI beziehen, sehe ich das richtig?
Falls das nicht Wahrnehmen der aktuellen VVs Konsequenzen hat - ich befinde mich wie gesagt psychisch in einer äußerst schwierigen Situation. Tod der Eltern, Trennung nach 10 Jahren, Jobverlust - all das stürzt mich in tiefe Depressionen.
Inwiefern würde ich also von einer AU im Bezug auf VV/Sanktionen/Sperrung... profitieren?
Liebe Grüße
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