ALG I nach Altersteilzeit (ATZ)

mercredi 4 juin 2014

Bisher war geplant, dass ich nach 48 Beitragsjahren mit 62 Jahren mit 10,8 % Abzug in Rente gehe. Mit Jahrgang 1953 bin ich für die neue abschlagsfreie Rente mit 63 zu jung, da mir 14 Monate gemäß dem neuen Rentenrecht fehlen.

Ich habe erfahren, dass ich nach der Altersteilzeit Anspruch auf ALG I haben könnte. Von welchem Einkommen würde der Anspruch auf ALG I berechnet, nach meinem letzten sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommen oder wird der ATZ-Zuschuss mit berücksichtigt?




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