ALG 1_Zumutbarkeitsregelung

samedi 14 juin 2014

Hallo zusammen,



beziehe seit 01.04.14 Arbeitslosengeld 1. Habe mich nun unter anderem auch bei einer Zeitfirma beworben ohne Aufforderung der Agentur für Arbeit, mit dem Ergebnis das ich nun einen Vorstellungstermin habe.

Wie verhält sich das jetzt mit der Zumutbarkeitsregelung § 121 SGN III, hab da was von 20% in den ersten drei Monaten gelesen. Bezieht sich das auf mein Gehalt was ich zuletzt verdient habe?

Beispiel, angenommen ich habe zuletzt 1.000 € Brutto verdient und die Zeitfirma bietet mir jetzt 800 € Verdienst an, kann ich das ablehnen ohne eine

Sperre zu bekommen?



Grüsse

Achti




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