Ablehnung der Anträge

mercredi 4 juin 2014

Hallo,



Es geht um folgendes, ich bin am 01.07.2011 bei einer Freundin als Untermieter eingezogen. Sie Mietet eine 6 Zimmer Wohnung ( wovon 2 Zimmer separat im Keller sind ) mit 1 V-Bad und 1 Gäste Bad, Küche, Terrasse, Garten und Garage.



Ich wohnte in der Kellerwohnung mit separatem Eingang ich benutzte nur Küche und Badezimmer mit. Sie wohnte oben mit Ihren 2 Kindern.



Nach knapp einem Jahr waren wir dann ein Paar und unser kleines Monster war auf dem Weg. Dies teilten wir alles der ARGE mit. Alles wurde neu berechnet usw.



Nun ist es seit einem Monat so dass wir nicht mehr zusammen sind.

Ich bin wieder in die Kellerwohnung zurück und meine Ex-Freundin ist alleinige Mieterin der Wohnung.



Wir teilten der ARGE nun mit das Wir kein paar mehr sind und wie die Lage aussieht, wir stellen Anträge, jedoch wurden diese nun abgelehnt, mit der Begründung:



Sie haben keinen Anspruch auf zusätzliche oder geänderte Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts, weil Sie und Herr XXX ein gemeinsames Kind haben und immer noch unter gleichen, uns bekannten Adresse, leben.



Für Leistung nach dem SGB II werden Sie und Herr XXX weiterhin als eine Bedarfsgemeinschaft angesehen und auch danach berechnet.



Für den Wohnraum, den Sie Herrn Steiner zur Verfügung stellen, werden keine Kosten extra übernommen. Der Untermietvertrag wird nicht anerkannt.



Der aktuelle Bescheid ist weiterhin gültig.





Ich verstehe nicht ganz warum wir weiterhin als Bedarfsgemeinschaft geführt werden. Sind wir doch nicht mehr oder irre ich mich. Wir Leben wie damals getrennt voneinander. Mir wurden die Zimmer unten bis ENDE Oktober zur Verfügung gestellt ( eigentlich Wohnt Ihr Sohn unten mittlerweile ).



Vielleicht kann mir ja jemand das erklären.




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