Hallo zusammen,
ich war bis Februar arbeitslos und habe einen festgestellten Anspruch der noch bis Frühjahr 2017 besteht (wurde im Frühjahr 2013 festgestellt).
Seit Februar arbeite ich im EU-Ausland in einem Job der schlechter bezahlt ist als das was die Grundlage für meine ALG-I-Berechnung war, und bin leider nicht glücklich (nicht mit Job, plus ich will zurück nach DE).
Sagen wir ich halte es 12 Monate in diesem Job aus (bis Anfang 2016), kündige dann selbst und gehe zurück nach DE. Ist diese Beschäftigung dann eine Grundlage für eine Neuberechnung, bzw. kann ich für das in diesem Job selbst verursachte Beschäftigungsende irgendwie "bestraft" werden? Ich habe noch Restanspruch von 3 Monaten und die würde ich nach meiner Rückkehr nach DE gerne nutzen, bis ich eine passende neue Beschäftigung finde.
Vielen Dank vorab für hilfreiche Antworten,
parisienne
ich war bis Februar arbeitslos und habe einen festgestellten Anspruch der noch bis Frühjahr 2017 besteht (wurde im Frühjahr 2013 festgestellt).
Seit Februar arbeite ich im EU-Ausland in einem Job der schlechter bezahlt ist als das was die Grundlage für meine ALG-I-Berechnung war, und bin leider nicht glücklich (nicht mit Job, plus ich will zurück nach DE).
Sagen wir ich halte es 12 Monate in diesem Job aus (bis Anfang 2016), kündige dann selbst und gehe zurück nach DE. Ist diese Beschäftigung dann eine Grundlage für eine Neuberechnung, bzw. kann ich für das in diesem Job selbst verursachte Beschäftigungsende irgendwie "bestraft" werden? Ich habe noch Restanspruch von 3 Monaten und die würde ich nach meiner Rückkehr nach DE gerne nutzen, bis ich eine passende neue Beschäftigung finde.
Vielen Dank vorab für hilfreiche Antworten,
parisienne
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