Ich war in einem Arbeitsverhältnis seit Oktober 2013. Anfang August haben wir mit dem Arbeitsgeber einen Auflösungsvertrag (auf meinem Wunsch) zum 31.08.2015 unterschreiben. Ich plane eine 1-2 Monatige Auslandsreise direkt danach. Wann ist es am Optimalsten sich bei der AA arbeitslos zu melden?
Ist es immer noch so wie im folgenden Thread http://ift.tt/1JjHtYO beschrieben, dass man sich am besten erst nach der Reise erst melden soll?
:danke:
Ist es immer noch so wie im folgenden Thread http://ift.tt/1JjHtYO beschrieben, dass man sich am besten erst nach der Reise erst melden soll?
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