Trotz Saisonarbeit und Arbeitslosengeld 2 beantragen?

vendredi 10 avril 2015

Hallo liebe User,



ich bitte um nützliche Gedanken zu meinem Fall:



Ich arbeite im Tourismus. Den Winter über beziehe ich ALG 2, weil dann keine Saison ist und ich nichts verdiene.



Von Mai bis Oktober kann ich auf Honorarbasis arbeiten. Im vergangenen Jahr habe ich mich für diesen Zeitraum vom ALG 2 abgemeldet. Vom meinem nicht üppigen Honorar habe ich dann selbst die Krankenversicherung von etwa 230 Euro im Monat bezahlt. Beiträge in die Rentenversicherung zahlte ich nicht.



In diesem Jahr stelle ich mir die Frage, ob es nicht besser wäre, weiterhin ALG 2 zu beantragen und mein Honorar als Nebenverdienst verrechnen zu lassen. (Die Auftragslage ist leicht rückgängig.)



So wäre ich zumindest Kranken- und Rentenversichert durch das Amt.



Sollte mein Honorar monatsweise höher als mein Anspruch auf ALG 2 sein, bekomme ich eine Rückforderung vom Amt und zahle natürlich den zuviel erhaltenen Betrag zurück.



So sind meine Gedanken.



Habe ich etwas übersehen? Erbitte Meinungen zu meinen Gedanken.



Ist die Entscheidung eine reine Rechenaufgabe?



Muss ich mich in dem Monat, in dem kein Anspruch bestehen würde, weil mein Honorar höher als die Leistung wäre, selber krankenversichern?



Freue mich auf Post.




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