Fiktive Bemessung einforderbar?

dimanche 16 novembre 2014

Hallo zusammen,



bin neu hier, daher mein erster Beitrag im Forum.



Ich habe einigermaßen recherchiert und finde zum Thema "fiktive Bemessung von ALG 1" fast ausschließlich Beträge und Urteile die eine für den Betroffenen ungünstige fiktive Bemessung von ALG 1 zum Thema haben.



Bei mir ist es andersrum: die fiktive Bemessung wäre vorteilhaft, da ich in den letzten 2 Jahren eine höhere Qualifikation erreicht habe. Was ich wissen möchte ist, ob ich mit Bezug auf irgendeine Härtefallregelung, Günstigkeitsprinzip oder ähnlicher Argumentation eine fiktive Bemessung einfordern kann.



Meine relevanten Zeiträume sehen wie folgt aus:



2008-2014 Student

01.04.2013-30.08.2013 Praktikum Vollzeit 850 €/brutto

01.10.2013-30.11.2013 Praktikum Teilzeit 450 €/brutto

01.12.2013-24.06.2014 ohne Anspruch auf Entgelt (Studium + Abschluss)

25.06.2014-03.11.2014 Berufstätigkeit Vollzeit 3400€/brutto

(davon bei Eintritt in die Arbeitslosigkeit nur bis einschließlich 30.09. abgerechnet)



Da die aktuelle Beruftätigkeit nicht die notwendigen 150 Tage umfasst, wird das Praktikum in seiner vollen Länge ungeachtet der teilweisen Teilzeit berücksichtigt:



8 Monate mit 5.600 brutto (Praktikum)

ca. 3 Monate mit 10.000 brutto (Berufstätigkeit)

daher wird mein durchschnittliches brutto mit ca. 1.500 berechnet



mit der fiktiven Bemessung wären es bei Q1 ca. 3.000 von denen ausgegangen würde.



Danke für eure Meinungen dazu.




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