Aufhebung ALG I zwei Wochen vor Arbeitsbeginn

dimanche 12 octobre 2014

Hallo zusammen,



nach ca. 1 Std. stöbern habe ich leider keine ähnliches Thema finden können. Nun es geht um meine Mutter die vom 01.08. bis 15.09.2014 arbeitslos war und wir haben wohl einen großen Fehler gemacht, über die Hotline der Arbeitsagentur zu kommunizieren.



Aus diesem Fehler folgte ein Verlust von ALG I zwei Wochen zu früh. Der von uns darauf folgende Widerspruch wurde nun auch abgelehnt. Jetzt brauche ich einen Rat, ob wir wirklich eine Klage anstreben sollten oder ob es sich gar nicht lohnt. Ich habe noch eine Woche Zeit, die Klage einzureichen.



Nun zur Fallschilderung: Meine Mutter bezog rechtmäßig ab dem 01.08.2014 ihr ALG I. Sie spricht nicht ganz so gut Deutsch und ich kümmere mich immer um ihren Papierkram. Nach einer erfolgreichen Bewerbung hatte sie eine Aussicht auf einen befristeten Job als Küchenhilfe bei einer caritativen Einrichtung. Sie hatte am 29.08. ein Vorstellungsgespräch dort und sollte am 30.08. (Samstag) einen Tag zur Probe arbeiten kommen. So weit so gut. Die Probearbeit verlief gut, also wurde ihr gesagt, sie kann ab dem 01.09. arbeiten kommen.



So und jetzt kommt der Fehler. Gegen 9 Uhr morgens am 01.09. habe ich für meine Mutter beim zuständigen Arbeitsamt angerufen und einer weiblichen Stimme die Arbeitsaufnahme ab dem 01.09. mitgeteilt. Ca. 10 Minuten später rief meine Mutter an und sagte, ich habe gerade eine Info bekommen, dass es sich vorerst um ein Praktikum handelt und der Vertrag ab dem 05.09. erst unterschrieben wird. Darauf hin rief ich einige Minuten später (war arbeiten, ging nicht eher) wieder bei der Hotline an und habe diese Tatsache diesmal einer männlichen Stimme mitgeteilt. Außerdem habe ich auch auf die auf ein halbes Jahr befristete Arbeitsbeschäftigung hingewiesen. Er sagte, kein Problem das werde ich korrigieren. Ich bin mir fast sicher, dass beide Hotlinemitarbeiter nur die Kundennummer meiner Mutter abgefragt haben, aber kein Geburtsdatum und Adresse.



Und jetzt wird es noch komplizierter. Am 05.09. hat meine Mutter gesagt bekommen, dass die offizielle Arbeitsaufnahme erst am 16.09. erfolgt und davor alles nur Praktikum wäre. Es gab da irgendwie ein Misverständnis in den Absprachen. Parallel dazu hat meine Mutter am selben Tag einen Aufhebungsbescheid zum ALG I ab dem 01.09. wegen Arbeitsaufnahme erhalten. Wir sind natürlich vom Glauben abgefallen.



Also habe ich am 12.09. Widerspruch gegen die Aufhebung mit der nun endlich unterschriebenen Kopie des Arbeitsvertrages (Arbeitsaufnahme 16.09.) geschickt und habe den Sachverhalt in der Begründung geschildert. Allerdings habe ich als ich das zweite Telefonat erwähnte nicht explizit den 05.09. benannt, sondern als "auf ein späteres Datum korrigiert" geschrieben. Außerdem habe ich geschrieben, dass wie erwähnt es sich um einen befristeten Vertrag handelt und daher keine Rede von "Aufhebung" sein kann, sondern um "Einfrierung" oder was weiß ich. Am 20.09. hat sie Ablehnung des Widerspruchs bekommen. Ich kenne mich mit Behördendeutsch aus, arbeite selbst in einer und muss viel schreiben, aber diese Sprache ist wirklich verwirrend.



Genauer genommen stehen da fast nur allgemeine Flosken, dass sie grob fahrlässig gehandelt hätte, da sie ihre Sorgfaltpflicht verletzt hätte. Es gäbe nur eine Aufzeichnung des 1. Telefonats und ein 2. Telefonat existiert nicht. Diese Begründung klingt nach einem sehr agressiven "Blabla" und macht mich ehrlich gesagt wütend. Es handelt sich um ca. 300 € die meine Mutter verloren hat und in ihrer Branche ist es viel Geld. Dabei war sie nur so eine kurze Zeit arbeitslos und davor mind. 12 Monate durchgearbeitet. Ich finde es auch unglaublich, dass die Arbeitsagentur sich sonst bei allem so viel Zeit lässt und sehr viele Nerven kostet, aber wenn es um die Aufhebung geht, dann sind sie da blitzschnell. Und ich frage mich, seit wann das wohl für einen Verwaltungsakt ausreicht, dass da mal die Tochter anruft. Kann dann ja jeder machen oder nicht? Wenn noch nicht mal die Sicherheitsabfrage stattfindet.



Also was meint Ihr, sollen wir kämpfen und vor das Sozialgericht ziehen oder lohnt sich das nicht?



Danke schon mal!



Gruß

Nachtagentin




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