Ich war innerhalb der Dreimonatsfrist zur Arbeitssuchendmeldung beim Arbeitsamt. Nun erhielt ich den Arbeitslosengeld-Antrag mit der Bemerkung zurück, es fehle noch meine persönliche Arbeitslosmeldung.
Frage dazu: Ich habe gelesen, man kann sich innerhalb von 3 Monaten vor Beschäftigungsende auch bereits arbeitsLOS melden. ich war jedenfalls davon ausgegangen, dies bereits bei dem damaligen Besuch erledigt zu haben. - Liege ich da falsch???
Frage dazu: Ich habe gelesen, man kann sich innerhalb von 3 Monaten vor Beschäftigungsende auch bereits arbeitsLOS melden. ich war jedenfalls davon ausgegangen, dies bereits bei dem damaligen Besuch erledigt zu haben. - Liege ich da falsch???
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