Unterschied: arbeitssuchend-arbeitslos melden?!

dimanche 13 juillet 2014

Ich war innerhalb der Dreimonatsfrist zur Arbeitssuchendmeldung beim Arbeitsamt. Nun erhielt ich den Arbeitslosengeld-Antrag mit der Bemerkung zurück, es fehle noch meine persönliche Arbeitslosmeldung.

Frage dazu: Ich habe gelesen, man kann sich innerhalb von 3 Monaten vor Beschäftigungsende auch bereits arbeitsLOS melden. ich war jedenfalls davon ausgegangen, dies bereits bei dem damaligen Besuch erledigt zu haben. - Liege ich da falsch???




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