Ist ein "ruhender Anspruch" ein Anspruch?

dimanche 13 juillet 2014

Hallo,

am 01.09.2012 beantragte ich ALG 1 weil ich aus einem Arbeitsverhältnis in eine Aufstiegsweiterbildung wechselte.



Da ich selbst kündigte erhielt ich eine Sperre von 3 Monaten. Gegen diese legte ich Widerspruch ein. Diesem wurde statt geben und somit hatte ich keine Sperre mehr. Die Entgeltbescheinigung lautet auf "ruhender Anspruch" weil ich ja ab 03.09.2012 "Schüler" wurde.



Nun habe ich nach 2 Jahren meine Weiterbildung beendet und will ab Herbst Studieren. Dazwischen liegen evt. 2 Monate Arbeitslosigkeit (ich stehe dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung).



In der Annahme des noch bestehenden Restanspruchs auf das ALG 1 stellte ich einen neuen Antrag. Die Dame die meinen Antrag auf dem Amt noch einmal mit mir durchging bestätigte noch einmal mündlich meinen Restanspruch auf ALG 1. Gestern erhielt ich jedoch per Post einen "Ablehnungsbescheid" mit der Begründung das ich in den letzten 2 Jahren weniger als zwölf Monate versicherungspflichtig gewesen wäre.



Nun zu meiner Frage

Die damalige Entgeltbescheinigung lautet auf "ruhender Anspruch" ab dem ersten Tag. Das Amt setzte fälschlicher weise den 01.09.2012 als ersten Ausbildungstag an, statt dem 03.09.2012 der wirklich der erste Tag war. So erhielt ich auch an diesen beiden Tag vor der Ausbildung (ein Wochenende) kein Arbeitslosengeld gezahlt, sondern hatte ein ruhenden Anspruch.



Leider ist mir das erst jetzt so richtig aufgefallen. Bleibt die Frage ob auch ein "ruhender Anspruch" ein Anspruch ist und ich somit die der Entstehung des Anspruchs auf ALG 1 am 01.09.2012 liegt? Ich wurde ja nicht Abgelehnt, sondern hatte ein ruhenden Anspruch.



Wird mir hier meine Unachtsamkeit zu Verhängnis und ich rutsche sofort ins ALG 2 ab? Oder lohnt sich ein Widerspruch, weil ich doch Anspruch habe?



Was denkt ihr?




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